A R G E  Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis

 

    H E R Z L I C H   W I L L K O M M E N

Ingrid Richter - Geschäftsführerin der ARGE Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger!

Herzlich willkommen auf der Homepage der ARGE Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis. Die folgenden Seiten sollen einen Überblick über die Aufgaben und Leistungen der ARGE Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis geben.

Am 01. Januar 2005 wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer neuen Sozialleistung zusammen gefasst – zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, dem Arbeitslosengeld II.

Die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende orientiert sich an dem jeweiligen Bedarf des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebende Angehörigen. Sie setzt sich aus der Regelleistung sowie der anteilig angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers und das aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Die gleichen Kriterien gelten für eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Einkommen sind alle Einnahmen, die während des Bewilligungszeitraumes erzielt werden. Sowohl auf Vermögen als auch auf Einkommen entfallen bestimmte Frei- beziehungsweise Absetzbeträge.

Im Einzelfall werden gesetzlich festgeschriebene Mehrbedarfe übernommen. In der Regel werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernommen. Im diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfgemeinschaft lebenden Personen, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder zur Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen müssen. Im § 2 des SGB II heißt es, der ALG II-Empfänger "...muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken... . Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen."

Das Arbeitslosengeld II ist eine Leistung, die allein aus Steuermitteln finanziert wird. Es wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.

Besondere Priorität bei den Aktivitäten zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit besitzt die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Mittels Mobilitätshilfen, Einstiegsgeld und Eingliederungszuschüssen soll die Vermittlung erleichtert werden. Dazu trägt des weiteren die enge Zusammenarbeit der Arbeitgeberbetreuung mit der Agentur für Arbeit Gotha und dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis bei.

Wir sind stets daran interessiert, Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und Ihre Fragen zu beantworten. Ihre Kundenzufriedenheit besitzt für uns höchste Priorität.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Richter
Geschäftsführerin der
A R G E  Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis